Kindeswohlkonzept

KINDESWOHLKONZEPT DES KEGELSPORTVEREINS WETZLAR

„Kindeswohl im Sport – Schützen/Fördern/Beteiligen

Wir als Verein übernehmen Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen.

Unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Dazu gehört auch der Schutz vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexualisierter Gewalt. Neben dem Aspekt des Schutzes von Kindern und Jugendlichen erfolgt eine ganzheitliche Ausrichtung über den Schutz vor Gefahren hinaus um die Aspekte Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (Kinderrechte).

Wir unterstützen, indem wir zum Thema informieren, qualifizieren und beraten. Hier arbeiten wir eng mit der Stadt Wetzlar, dem Lahn-Dill-Kreis und dem Sportkreis Lahn-Dill zusammen.

Die im Schutzkonzept beschriebenen Handlungsschritte haben einen verpflichtenden Charakter und sind von allen Aktiven in unserem Verein umzusetzen.

Unser Kindeswohlkonzept hat eine flexible Form und kann jederzeit ohne viel Aufwand modifiziert und angepasst werden. Es wird in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst, um neue Entwicklungen und Maßnahmen zur Prävention und Intervention zu integrieren.

Inhaltsverzeichnis

1.           Checkliste Präventionsbaustein und Intervention im Kegelsportverein Wetzlar.

2.           Verankerung in der Sportkreissatzung.

3.           Verankerung im Vorstand.

4.           Ansprechperson Kindeswohl im Kegelsportverein Wetzlar.

5.           Verhaltenskodex und Verhaltensregeln.

6.           Qualifizierung/Sensibilisierung.

7.           Vereinbarung nach §72a SGB VIII / Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.

8.           Interventionsleitfaden.

9.         Mitbestimmung und Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche.

10.         Kommunikation/ Vernetzung.


Bausteine des Kindeswohlkonzepts im Kegelsportverein Wetzlar

Der Kegelsportverein Wetzlar übernimmt Verantwortung für das Wohl der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Seine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Dazu gehört auch der Schutz vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexualisierter Gewalt. Neben dem Aspekt des Schutzes von Kindern und Jugendlichen erfolgt eine ganzheitliche Ausrichtung über den Schutz vor Gefahren hinaus um die Aspekte Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (Kinderrechte). Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis davon zu entwickeln, wie für das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Verein gesorgt werden kann und dabei Probleme wahrzunehmen und mutig anzusprechen.


Bausteine des Kindeswohlkonzepts im Kegelsportverein


1. Thema enttabuisieren und sensibilisieren

  • „Kultur des Hinsehens“ schaffen
  • Verankerung in Satzung des Vereins
  • Ansprechperson benennen und bekannt machen

2. Transparenz im Verein

  • Unterzeichnung des Verhaltenskodex
  • Erstellen von vereinsinternen Verhaltensregeln
  • Transparente Elternarbeit


3. Wissen und Handlungskompetenz entwickeln

  • Thema Kindeswohl/Kinderrechte wird in Vereinsgremien besprochen
  • vereinsinterne Qualifizierung
  • Entwicklung eines Präventions- und Interventionsleitfadens
  • Kontakt/Kooperation mit regionalen Fachberatungsstellen


4. Eignung von Mitarbeiter*innen prüfen

  • Einstellungsgespräche führen (Info vereinsinternes Konzept)
  • Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses prüfen
  • Qualifizierung, Motivation und bisherige Erfahrungen erfragen


5. Kinder und Jugendliche stärken

  • Mitgestaltungs- und Beteiligungsmöglichkeiten schaffen
  • wertschätzende Grundhaltung von Trainer*innen
  • Aufklärung und Austausch über Kinderrechte
  • Programme für Kinderund Jugendliche, die Kindeswohl/Kinderrechte aufgreifen

1. Checkliste Präventionsbaustein und Intervention im
Kegelsportverein Wetzlar

Die folgende Checkliste stellt wesentliche Bestandteile des Kindeswohlkonzepts kurz und bündig vor und soll dabei helfen den aktuellen Umsetzungsstand zu überprüfen. Die Checkliste kann durch individuelle Bestandteile ergänzt und erweitert werden.

Checkliste

Verankerung

  • Der Kinder- und Jugendschutz ist in der Satzung des Kegelsportverein Wetzlars verankert.
  • Das Thema Kindeswohl wurde im Aufgabenportfolio des Vereinsvorstands verankert.
  • Der Kegelsportverein Wetzlar hat eine Ansprechperson Kindeswohl benannt und ihre Aufgaben schriftlich fixiert.
  • Kindeswohl wird regelmäßig in Vorstandssitzungen thematisiert.
  • Alle Vorstandsmitglieder des Kegelsportverein Wetzlars haben einen Verhaltenskodex unterzeichnet um mit gutem Beispiel voran zu gehen und ihre Haltung deutlich zu machen
  • Alle Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen des Kegelsportverein Wetzlars, die Angebote für Kinder und Jugendliche machen, haben einen Verhaltenskodex unterzeichnet.
  • Der Verein hat Verhaltensregeln entwickelt, die von allen Betreuer*innen / Mitarbeiter*innen, die Angebote für Kinder und Jugendliche im Kegelsportverein Wetzlar durchführen, unterzeichnet werden.

Qualifizierung/Sensibilisierung

  • Mitarbeiter*innen/Betreuer*innen des Vereins, die Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen durchführen, werden zum Thema Kindeswohl/Kinderrechte qualifiziert/sensibilisiert.
  • Der Verein bietet regelmäßig Fortbildungen zum Thema Kindeswohl an.

Intervention:

  • Der Verein hat einen Interventionsleitfaden für Verdachtsmomente/ konkrete Vorkommnisse von Kindeswohlgefährdung entwickelt.
  • Der Verein hat eine erste Anlaufstelle an den sich jede*r, im Verein bei Verdachtsfällen, Fragen oder auch akuten Situationen zum Kindeswohl wenden kann.
  • Der Kegelsportverein Wetzlar kennt regionale Fachberatungsstellen und hat zu diesem Kontakt aufgenommen/ggf. eine Zusammenarbeit vereinbart.

Eignung von Mitarbeiter*innen/erw. polizeiliches. Führungszeugnis

  • Der Verein hat mit dem Landkreis die Vereinbarung über die Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII abgeschlossen und Regelungen zur Vorlage des erw. polizeilichen Führungszeugnisses für Vereinsmitarbeiter*innen/-Betreuer*innen getroffen.
  • Kindeswohl wird beim Einsatz/Einstellung neuer Mitarbeiter*innen/Betreuer*innen thematisiert.

Mitbestimmung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

  • Das Thema Kinderrechte wird im Verein thematisiert.
  • Auf Freizeiten und bei weiteren Vereinsangeboten für Kinder- und Jugendliche wird für Möglichkeiten der Mitbestimmung und für ein Beschwerdemanagement gesorgt.
  • Der Verein hält Informationen zu Beteiligungs- und Fördermöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen für seine Vereine bereit.

Kommunikation/Vernetzung

  • Der Verein sorgt für einen offenen Umgang mit dem Thema Kindeswohl, schafft klare Strukturen/ Zuständigkeiten und ein Beschwerdemanagement für eine „Kultur des Hinsehens“.
  • Auf der Vereins-Homepage sind Ansprechpartner*innen und Informationen zum Kindeswohl hinterlegt
  • Der Verein vernetzt sich mit regionalen Fachberatungsstellen.

2. Verankerung in der Vereinssatzung

Zur Enttabuisierung von Kindeswohlgefährdung sowie der Regelung der Folgen von sexualisierten Übergriffen im Sportvereinsalltag hat der Kegelsportverein Wetzlar folgende Formulierung in seine Satzung aufgenommen:

Satzungsauszug des Vereins   Der KSV Wetzlar ist parteipolitisch unabhängig und bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und tritt extremistischem, rassistischem und fremdenfeindlichem Gedankengut entgegen. Er und seine Mitglieder bekennen sich zu den nachstehenden Werten: Respekt gegenüber der Würde jedes Menschen,Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung,Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig von ihrem Alter oder Geschlecht, ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexuellen Orientierung,Chancengleichheit und Vielfalt,Aktives Eintreten gegen jegliche Form von Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und Ausgrenzung,Ablehnung jeglicher Form der Gewalt unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist, besonders im Kinder– und Jugendbereich.  

3. Verankerung im Vorstand

Der Kegelsportverein Wetzlar hat auf Vorstandsebene mit Beschluss vom XXX den 1. Vorsitzenden für das Thema Kindeswohl benannt und das Thema Kindeswohl im Aufgabenportfolio des Vereins verankert.

Der 1. Vorsitzende arbeitet mit der Ansprechperson Kindeswohl im Sportverein zusammen und bringt das Thema Kindeswohl regelmäßig in Vorstandssitzungen ein.

Der Vorstand des Vereins steht dem Thema Kindeswohl positiv gegenüber. Er übernimmt gegenüber seinen Mitgliedern und Mitarbeiter*innen eine aktive Vorbildfunktion. Entsprechende Maßnahmen werden vom gesamten Vorstand mitgetragen. Hierzu gehört auch das Unterzeichnen des Verhaltenskodex durch den gesamten Vorstand und das Vorlegen des erweiterten Führungszeugnisses.

4. Ansprechperson Kindeswohl im Sportverein

Vom Vorstand des Kegelsportverein Wetzlar wurde eine Ansprechperson / Kindeswohlbeauftragte*r benannt. Diese wurde im Rahmen einer Fortbildung oder Schulung entsprechend qualifiziert. Er/sie legt ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor.

Die „Ansprechperson Kindeswohl“ übernimmt in Abstimmung mit dem Vereinsvorstand präventive Aufgaben, ist aber auch eine erste Anlaufstelle bei Verdachtsmomenten oder konkreten Vorkommnissen im Verein

5. Verhaltenskodex und Verhaltensregeln

Ein Bestandteil eines umfassenden Kindeswohlkonzeptes ist die Unterzeichnung eines Verhaltenskodex, welcher Grundhaltungen für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen festhält.

Der Kodex soll den Mitarbeiter*innen / Betreuer*innen im Verein Handlungssicherheit verschaffen und ihnen eine Möglichkeit geben, ihre Stärken im Rahmen des Persönlichkeitsschutzes, insbesondere des Kinder- und Jugendschutzes zu verdeutlichen. Zudem setzt der Verein mit der Unterzeichnung des Verhaltenskodex ein deutliches Signal in Richtung potenzieller Täter*innen, wodurch die „Kultur des Hinsehens“ verdeutlicht wird.
Er wird von allen Mitarbeiter*innen / Betreuer*innen des Vereins, die Angebote für Kinder und Jugendliche machen, sowie vom gesamten Vorstand unterzeichnet.

Der Verein hat zudem Verhaltensregeln entwickelt, die von allen Betreuer*innen /
Mitarbeiter*innen, die Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, unterzeichnet werden.

Diese Verhaltensregeln dienen sowohl dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung aller Art als auch dem Schutz von Übungsleiter*innen/ Mitarbeiter/innen vor einem falschen Verdacht. Sie regeln den Umgang mit Nähe, Körperlichkeit und Vertrauen insbesondere in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

6. Qualifizierung/Sensibilisierung

Der Sportverein hat seine Vorstandsmitglieder im Rahmen einer Kurzschulung zum Thema Kindeswohl sensibilisiert. In Absprache mit der „Ansprechperson Kindeswohl“ wird das Thema in regelmäßigen Abständen vom zuständigen Vorstandsmitglied in Vorstandssitzungen eingebracht.

Übungsleiter*innen, Trainer*innen und weitere Mitarbeiter*innen/Betreuer*innen, die für den Sportverein Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, werden im Rahmen einer internen Fortbildung (min. 3 Zeitstunden) zum Thema Kindeswohl qualifiziert/sensibilisiert.

Diese Kurzfortbildungen werden in regelmäßigen Abständen in Kooperation mit der Kindeswohlbeauftragten des Sportkreis Lahn-Dill angeboten und durchgeführt.

7. Vereinbarung nach §72a SGB VIII /
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Seit dem 01. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Insbesondere die Änderungen von §72a im SGB VIII betreffen die Arbeit des organisierten Kinder- und Jugendsports. Die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sollen mit den freien Trägern (auch Sportkreise, Sportvereine) Regelungen für die Vorlage von erweiterten polizeilichen Führungszeugnissen treffen.

Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses kann ein sinnvoller Teil eines Gesamtkonzeptes zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Sportverein sein. Es stellt allein keine Garantie für die Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes dar und wird daher von weiteren Maßnahmen begleitet.

Das erweiterte Führungszeugnis ist für ehrenamtlich Tätige im Sportkreis/-verein/-verband sowie Freiwilligendienstleistende per Gesetz gebührenfrei. 

Die Kegelsportverein Wetzlar hat mit dem Jugendamt der der Stadt Wetzlar.  die Vereinbarung nach §72a SGB VIII über die Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII und dem Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII abgeschlossen. Der Kegelsportverein stellt durch geeignete Maßnahmen die Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung sicher. Weiterhin verpflichtet sich der Kegelsportverein nach § 72a Abs. 4 SGB VIII, von neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen, die in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, sich erweiterte Führungszeugnisse vorlegen zu lassen und darin Einsicht zu nehmen, sofern dies auf Grund von Art, Intensität und Dauer des Kontakts dieser Personen mit den Kindern und Jugendlichen geboten ist.

Die Ansprechperson sorgt für die Erstellung der Antragsformulare. Einsichtnahme erfolgt über das Jugendamt der Stadt Wetzlar, das den 1. Vorsitzenden über das Ergebnis informiert. Der Wiedervorlage-Rhythmus entspricht der Fälligkeit der DOSB-Lizenzverlängerung, da hierfür die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ebenfalls erforderlich ist.

8. Interventionsleitfaden

Der Kegelsportverein Wetzlar verpflichtet sich, hauptberufliche Kräfte und alle ehrenamtlich Tätigen dazu aufzurufen, aktiv zu werden, wenn in ihrem Umfeld gegen die Werte und Normen des Verhaltenskodex verstoßen wird. Im Konflikt- oder Verdachtsfall sind professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzuziehen und Ansprechpartner*innen bei der Sportjugend Hessen zu informieren. Der Schutz der Kinder, Jugendlichen steht dabei an erster Stelle!

Der Verein hat mit seiner Ansprechperson Kindeswohl eine erste Anlaufstelle an den sich jede*r im Verein bei Verdachtsfällen, Fragen oder auch akuten Situationen im Feld Kindeswohl wenden kann. Fachberatung und die Arbeit mit Betroffenen ist nicht Aufgabe der Ansprechperson. Dies ist Aufgabe von professionellen Fachkräften, die Betroffene betreuen, Täter*innen beraten, oder ermittelnd tätig zu werden.

Aufgabe der Ansprechperson bei Verdacht und konkreten Vorkommnissen sind:

  • Hinzuziehung/Einbeziehung einer Fachberatungsstelle (diese stehen unter Schweigepflicht) zur Beratung
  • Organisation des weiteren Vorgehens und evtl. Verdachtsabklärung
  • ggf. Vermittlung von professioneller Hilfe für den/die Anfragenden selbst
  • Information an die Verantwortlichen, z.B. Vorstand, nach Rücksprache mit der Beratungsstelle/Sportjugend Hessen
  • Dokumentation der Anfrage und des Vorgehens

Der Kegelsportverein Wetzlar hat einen Interventionsleitfaden für Verdachtsmomente oder konkrete Vorkommnisse im Feld Kindeswohlgefährdung.

Durch die Information der Trainer*innen/ Übungsleiter*inne sowie seiner Mitglieder über die Anlaufstelle „Ansprechperson Kindeswohl“, leistet der Verein einen wichtigen Beitrag dazu, eine Hilfestruktur für Ratsuchende und Betroffene zu schaffen und zu signalisieren, dass diese Gehör finden.

9. Mitbestimmung und Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche

Schützen/Fördern/Beteiligen

Kinder und Jugendliche haben Rechte. Der Kegelsportverein Wetzlar verpflichtet sich dazu, Kinder und Jugendliche durch Aufklärung, Beteiligung und Partizipation in der Wahrnehmung ihrer Kinderrechte zu schützen und zu stärken.

Im sportlichen Alltag, bei Jugendfreizeiten und bei weiteren Vereinsangeboten für Kinder- und Jugendliche wird für Möglichkeiten der Mitbestimmung und Beteiligung, sowie für ein Beschwerdemanagement gesorgt (siehe Jugendordnung, Jugendsprecher*in, Jugendausschuss, Ansprechperson).

10. Kommunikation/ Vernetzung

Kommunikation

Kommunikation spielt beim Thema Kindeswohl eine wichtige Rolle.

Der Kegelsportverein Wetzlar sorgt durch einen offenen Umgang mit dem Thema Kindeswohl und die Schaffung von klaren Strukturen/Zuständigkeiten und ein Beschwerdemanagement für eine „Kultur des Hinsehens“. Es ist klar kommuniziert, dass es im Verein eine Anlaufstelle für Fragen zum Kindeswohl gibt und dort Beratung einholt werden kann.

Dies geschieht über:

  • Unterseite „Kindeswohl“ auf der Vereins-Homepage mit Infos und Materialien für Trainer*innen/Übungsleiter*innen und Betreuer*innen
  • Benennung der Ansprechperson auf der Homepage mit Kontaktdaten (Beschwerdemanagement)
  • Info-Teil auf Jugend- / Jahreshauptversammlungen
  • Vorlagen/Materialien rund um das Thema Kindeswohl auf der Seite des Sportkreises Lahn-Dill: https://www.sportkreis-lahn-dill.de/projekte/kindeswohl-im-sport.html

Vernetzung

Der Kegelsportverein Wetzlar verpflichtet sich zu einer Zusammenarbeit mit Institutionen zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt vor Ort. Die Ansprechperson ist Bindeglied zu den Fachstellen der Stadt Wetzlar, dem Lahn-Dill-Kreis bzw. zum Sportkreis Lahn-Dill und der Sportjugend Hessen/Landessportbund Hessen.

Handlungsleitfaden

Übersicht Handlungsleitfaden im Krisenfall

  • Ruhe bewahren!!!
  • Dem Kind/ Jugendlichen zuhören, Glauben schenken, es ermutigen.
  • Eigene Gefühle klären.
  • Nicht überstürzt handeln und nichts versprechen, was man anschließend nicht halten kann. Teile dem oder der Betroffenen mit, dass du dir selbst Hilfe und Unterstützung holen wirst.
  • Aussagen und Situationen protokollieren.
  • In einem Verdachtsfall den 1. Vorsitzenden (während der Freizeiten auch die Leitung) informieren. Das Erzählte wird vertraulich behandelt.
  • In Absprache mit dem 1. Vorsitzenden Kontakt aufnehmen zu einer externen Fachberatungsstelle (der Stadt Wetzlar / des Lahn-Dill-Kreises / der Sportjugend Hessen)
  • Beim weiteren Vorgehen, Faktoren wie Alter, Geschlecht, Entwicklung oder Kultur berücksichtigen. Keine Entscheidung über den Kopf des Kindes oder Jugendlichen hinweg fällen, beispielsweise durch eine Strafanzeige aus eigener Motivation. Das wäre weitere Gewalt. Verbindliche Absprachen mit Kindern bei Kontakten und über das weitere Vorgehen treffen.
  • Keine Informationen an den Verdächtigen
  • Bei erheblichen Grenzverletzungen werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten informiert
  • Gemeinsam wird professionelle Hilfe gesucht!
  • Ein Kriseninterventionsplan wird mit einer externen Fachberatungsstelle (der Stadt Wetzlar / des Lahn-Dill-Kreises / der Sportjugend Hessen) erstellt und umgesetzt.

Aufgaben der Ansprechpersonen

Aufgaben der/die Ansprechperson/en Kindeswohl im Verein zur Einführung und Umsetzung eines Kindeswohlkonzepts:

Die Ansprechpersonen enttabuisieren und etablieren das Thema Kindeswohl im Verein. Als Grundlage dient das Kindeswohlkonzept des Kegelsportvereins Wetzlar e. V.

Die Ansprechperson ist verantwortlich für

  1. Die Unterzeichnung des Verhaltenskodexes

Der Verhaltenskodex wird von allen ehrenamtlich tätigen und hauptberuflich beschäftigten Mitarbeiter*innen sowie Übungsleiter*innen und des gesamten Vorstands unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung des Verhaltenskodex setzt der Verein ein deutliches Signal in Richtung potenzieller Täter*innen, wodurch die „Kultur des Hinsehens“ verdeutlicht wird. Verstöße gegen die Verhaltensregeln werden im Vorstand besprochen und deren Konsequenzen abgestimmt.

  • Die Überwachung der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses

Der Verein stellt die Bescheinigungen, um das erweiterte Führungszeugnis (gebührenfrei) zu beantragen, bereit. Das Konzept zur Einsichtnahme und Dokumentation einschließlich der Festlegung der Dateneinsichtsrechte ist dem Kindeswohlkonzept des Vereins zu entnehmen.

Die Ansprechperson soll

  • das Thema Kindeswohl offensiv im Verein kommunizieren
  • Kinderschutz regelmäßig thematisieren, sichtbar machen (z.B. auf Homepage, Aushang) und bei geeigneten Maßnahmen kommunizieren.
  • Auf sich als benannte Ansprechperson für den im Krisenfall hinweisen, die bei Beschwerden, Verdacht und Vorfällen ansprechbar ist und Verbindungsstelle zwischen Betroffenen und Vereinsvorstand ist
  • bei Bedarf mit anderen Organisationen und Institutionen, deren Angebote und Leistungen für den Verein sinnvoll und hilfreich sein können, Kontakt aufnehmen und den Austausch suchen:
  • Dem Jugendamt der Stadt Wetzlar oder des Lahn-Dill Kreises
  • Dem Sportkreis Lahn-Dill sowie dessen Kooperationspartnern
  • Der Sportjugend Hessen sowie dessen Kooperationspartnern
  • Anderen Fachberatungsstellen im Sportkreis oder in Hessen
  • In regelmäßigen Abständen Qualifizierungsmaßnahmen für Trainer*innen, Betreuer*innen und Personen, welche regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen im Sportverein arbeiten, organisieren. Ziel ist die Sensibilisierung aller Übungsleiter für das Thema Kindeswohl.

Verhaltenskodex

Verhaltenskodex zum Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle ehrenamtlich tätigen und hauptberuflich beschäftigten Mitarbeiter*innen sowie Übungsleiter*innen im hessischen Sport

Hiermit verspreche ich:

1. die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu achten und dessen Entwicklung zu unterstützen. Dies hat Vorrang vor meinen eigenen sowie sportlichen oder persönlichen Zielen Dritter (z.B. Eltern, Verband).

2. das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, auszuüben und meine Autoritäts- und Vertrauensstellung nicht auszunutzen.

3. die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, Intimsphäre und persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die der anderen im Sport Aktiven und Tätigen zu respektieren und ihnen Vorrang vor meinen persönlichen oder sportlichen Zielen zu geben.

4. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderen Menschen und der Umwelt gegenüber anzuleiten und auf einen fairen und respektvollen Umgang der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen untereinander zu achten.

5. sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszurichten, kinder- und jugendgerechte Methoden einzusetzen und dabei möglichst viele Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene zu schaffen.

6. Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sein und mich für die Einhaltung von zwischenmenschlichen und sportlichen Regeln im Sinne des Fair Play einzusetzen sowie eine aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping, gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation sowie Suchtgefahren (z.B. Medikamenten-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch, übermäßiger Medienkonsum) zu übernehmen und diesen damit vorzubeugen.

7. die Würde und die Rechte jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu respektieren und alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung und Identität, ihres Alters oder Geschlechts gleich und fair zu behandeln. Ich wirke Diskriminierungen jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegen.

8. die Persönlichkeitsrechte (z.B. Recht am eigenen Bild) der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu achten und beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

9. aktiv zu werden, wenn in meinem Umfeld gegen die Werte und Normen dieses Kodex verstoßen wird und im Konflikt- oder Verdachtsfall professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzuziehen und/oder Ansprechpartner*innen beim /bei der Sportjugend Hessen/beim Landesportbund Hessen (ggf. anonym) zu informieren. Der Schutz der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht dabei an erster Stelle.

Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Verhaltenskodex

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Vorname und Name, Geburtsdatum                        Datum, Unterschrift

Verhaltensregeln

Verhaltensregeln zum Kindeswohl für alle ehrenamtlich tätigen und hauptberuflich beschäftigten Mitarbeiter*innen sowie Übungsleiter*innen im hessischen Sport.

Diese Verhaltensregeln dienen sowohl dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung aller Art als auch dem Schutz von Übungsleiter*innen/ Mitarbeiter*innen vor einem falschen Verdacht. Sie regeln den Umgang mit Nähe, Körperlichkeit und Vertrauen insbesondere in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und stärken damit Kinder und Jugendliche.

1. Transparenz im Handeln
Wird von einer der folgenden Verhaltensregeln aus guten bzw. notwendigen Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einer weiteren verantwortlichen Übungsleiter*in/Mitarbeiter*in oder den Eltern abzusprechen. Erforderlich ist das Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Verhaltensregel.

2. Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindern/Jugendlichen
Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (z.B. notwendige Hilfestellung, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.

3. Kein Duschen bzw. Übernachten alleine mit einzelnen Kindern/Jugendlichen
Es wird nicht alleine mit einzelnen Kindern und Jugendlichen geduscht oder übernachtet. Übernachtungen gemeinsam mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen (z.B. im Rahmen von Sportfesten oder Freizeiten) sind möglich. Umkleidekabinen werden erst nach Anklopfen und positiver Rückmeldung betreten.

4. Keine Einzeltrainings ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte
Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten. D.h. wenn ein Einzeltraining erforderlich ist, muss eine weitere Person anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen.

5. Einzelne Kinder/Jugendliche werden nicht in den Privatbereich mitgenommen
Einzelne Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich der Übungsleiter*in/der Mitarbeiter*in (z.B. Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte) mitgenommen und übernachten nicht im Privatbereich der betreuenden Übungsleiter*innen/Mitarbeiter*innen.

6. Keine Privatgeschenke
Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern und Jugendlichen werden keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einer weiteren Übungsleiter*in/ Mitarbeiter*in abgesprochen sind.

7. Keine Geheimnisse
Es werden von der Übungsleiter*in/Mitarbeiter*in ausgehend keine Geheimnisse mit einzelnen Kindern und Jugendlichen geteilt, auch nicht in Chats, per E-Mail oder anderen Formen digitaler Kommunikation.

8. Keine Verbreitung von Fotos/ Videos von Kindern und Jugendlichen in sozialen Medien
Fotos oder Videos von Kindern und Jugendlichen werden nicht ohne deren Erlaubnis bzw. der Erlaubnis der Eltern in sozialen Medien verbreitet, das Recht am eigenen Bild wird stets geachtet. Beim Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Datenschutzbestimmungen eingehalten.

Interventionsleitfaden

Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

  • Der Schutz des Kindes/Jugendlichen steht an erster Stelle!
  • Ruhe bewahren, überhastetes Eingreifen schadet nur.
  • Verdächtigte Personen nicht ohne Absprache mit einer Beratungsstelle mit dem Verdacht konfrontieren – dies könnte sonst die Betroffenen unter Druck setzen.
  • Informationen nicht unnötig streuen; Kreis der informierten Personen zunächst möglichst klein halten
  • Sich anderen anvertrauen und sich beraten lassen!
  • Vertrauensperson im eigenen Umfeld suchen, mit der über die eigenen Unsicherheiten und Gefühle gesprochen werden kann
  • Sicherstellen, dass keine „Gerüchteküche“ im Kegelsportverein entsteht.
  • Kontakt zu einer externen Fachberatungsstelle (der Stadt Wetzlar / des Lahn-Dill-Kreises / der Sportjugend Hessen) aufnehmen und weiteres Vorgehen abstimmen
  • Gegenüber den betroffenen Kindern/Jugendlichen oder den „Fallmeldern“ signalisieren, dass man die Informationen ernst nimmt und der Sache nachgeht.
  • Dem Kind/Jugendlichen oder dem „Fallmelder“ Vertrauen entgegenbringen; sie/ihn ernst nehmen, zuhören und Anteilnahme zeigen, alle Informationen aufnehmen, die ohne Drängen und Ausfragen gegeben werden.

Konkrete Gefährdungssituation oder sexueller Übergriffe

  • Der Schutz des Kindes/Jugendlichen steht an erster Stelle!
  • Ruhe bewahren, überhastetes Eingreifen schadet nur. (Die meisten Kinder / Jugendlichen haben eine Überlebensstrategie entwickelt –eine akute Krise haben oftmals die Erwachsenen, welche von einem Übergriff erfahren, weil dieses Wissen schwer auszuhalten ist.)
  • Verdächtige Person (sofern es sich um ein Vereinsmitglied handelt) nach Rücksprache mit Beratung zeitnah von Aufgaben entbinden oder eine zweite Person zur Seite stellen (Trennung von Kind und Täter*in)
  • Verdächtige Person nicht ohne Rücksprache mit der Fachberatungsstelle mit Vorwürfen konfrontieren: Erfahrungen zeigen, dass sie sonst die Betroffenen unter Druck setzen, nichts mehr zu sagen. Ihre Einsichtsbereitschaft kann wenig ausgeprägt sein.
  • die Betroffenen (Kind, Eltern, Fallmelder) über weiteres Vorgehen, ggf. altersangemessen, informieren.
  • Aussagen und Situationen protokollieren.
  • ein Kriseninterventionsplan wird mit der Fachberatungsstelle besprochen und umgesetzt
  • Information der Vereinsmitglieder / Öffentlichkeit erfolgen ausschließlich über den 1. oder 2. Vorsitzenden nach Rücksprache mit einer Fachberatung und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und der Verdächtige

Erweitertes Führungszeugnis

Vorlage zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz)

Frau/Herr ………………………………………………………geb. am …………………………….

Wohnhaft in ……………………………………………………………………………………………

tätig als Übungsleiter*in beim Kegelsportverein Wetzlar e. V ist hiermit aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz zum Zwecke der Beschäftigung vorzulegen.

Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich (umfasst insbesondere die sog. Übungsleiterpauschale von bis zu 3.000 -€ gemäß § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz) und es wird eine Gebührenbefreiung beantragt.

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Ort und Datum                        Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin

Bestätigung der Sportorganisation:

Kegelsportverein Wetzlar e. V., Jochen Janson (1. Vorsitzender),

Weingartenstrasse 55, 35584 Wetzlar, Vereinsregisternummer 855, LsbH Nr. 13183.

Hiermit wird bestätigt, dass die oben genannte Sportorganisation entsprechend § 72a Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe-, die persönliche Eignung von Mitarbeiter/innen zum Zwecke der Betreuung von Minderjährigen anhand eines erweiterten Führungszeugnisses gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz zu überprüfen hat.

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Ort und Datum                        Unterschrift Vorstand                                     Stempel